Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ANKUBERO GmbH Neusser Landstraße 2 50735 Köln

Informieren Sie sich hier über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingung – nachfolgend „AGB“ – der/des ANKUBERO GmbH – nachfolgend „ANKUBERO GmbH“ – gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer – nachfolgend „Kunde“ – mit der ANKUBERO GmbH hinsichtlich der von der ANKUBERO GmbH in dem vorliegenden dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen. Für Aufträge, die im Rahmen eines Krankenhausversorgungsvertrages i. S. d. § 14 Apothekengesetz erteilt werden, gelten die separat mit uns getroffenen Vereinbarungen. 1.2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die an uns gerichteten Bestellungen stellen ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung in Textform oder mit vorbehaltloser Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Erklärungen von uns und unseren Mitarbeitern und Angestellten sind nur mit unserer Bestätigung in Textform verbindlich. 2.2 Der Kaufvertrag kommt zustande mit der ANKUBERO GmbH, Inhaber: Romy Beunk, Dipl. Ing. (FH) Andreas Kulisch, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln, Handelsregister: Amtsgericht Köln HRA 65797. 2.3. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Produktentwicklung

Dem Kunden zumutbare Änderungen von Rezeptur, Inhaltsstoffen, Konstruktion, Materialien und Design, die dem vertraglich vereinbarten oder gewöhnlichen Gebrauch des Produkts dienen oder nicht zuwiderlaufen, bleiben auch nach Vertragsabschluss bei allen Leistungen vorbehalten.

4. Preise, Fälligkeit, Zahlung, Verrechnung, Verzug des Kunden

4.1. Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager gemäß unserer jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zustellgebühren und Rollgeld trägt der Kunde. 4.2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar, per Scheck oder durch Bank- oder Giroüberweisungen zahlbar. Nach Ablauf dieser 30-Tages-Frist tritt Verzug ein. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs ist nicht ausgeschlossen. Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum sind Rechnungen mit 2 % Skonto porto- und spesenfrei ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Erfüllung ist der Tag des Eingangs bzw. der Bankkontogutschrift. Schecks werden zahlungshalber nur unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. 4.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 4.4. Die ANKUBEO GmbH behält sich das Recht vor, einen Dritten ausdrücklich zu ermächtigen, den Kunden zur Zahlung aufzufordern oder die Zahlung einzuziehen. Liegt ein solcher Fall vor, so gilt die erfolgte Zahlung an den Dritten gleichzeitig schuldbefreiend gegenüber dem Verkäufer. 4.5. Sollte die ANKUBERO GmbH Kunden im B2B- Bereich „Kauf auf Ziel“ (Rechnung/ Bankeinzug je mit Zahlungsziel) anbieten, setzt dies eine Bonitätsprüfung voraus. Es bleibt der ANKUBERO GmbH vorbehalten auch im Falle einer positiven Bonitätsprüfung „Kauf auf Ziel“ abzulehnen. 4.6. Rückerstattungen des Kaufpreises erfolgen soweit möglich, auf dem gleichen Zahlungsweg, wie die Zahlung durch den Kunden an den Verkäufer geleistet wurde. Hiervon ausgenommen ist die Zahlung per Nachnahme. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall per Überweisung auf das Bankkonto des Kunden. 4.7. Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung steht dem Kunden, der Unternehmer ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1. Angaben über den erwarteten Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist verbindlich in Textform zugesagt wurde. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 5.2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 5.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, dass der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder diese ihm erkennbar unzumutbar sind. Teillieferungen und Teilleistungen können nach vorheriger Ankündigung auch vorzeitig erfolgen. Teilleistungen sind vom Kunden anzunehmen. 5.4. Sofern wir die Nichteinhaltung ausnahmsweise verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. 5.5. Versand: Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen, soweit möglich, nur umweltfreundliche, recyclingfähige Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Der Einsatz von Mehrwegbehältern ist nur mit unserer Zustimmung und für uns kostenfrei möglich. Auf den Lieferpapieren ist unsere Bestellnummer anzugeben. Eine Versandanzeige ist uns vor Abgang zuzustellen. Warenanlieferungen erfolgen ausschließlich in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr. 5.6. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 5.7. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen der ANKUBERO GmbH nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.8. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die ANKUBERO GmbH zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass die ANKUBERO GmbH ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 5.9. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die ANKUBERO GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die ANKUBERO GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und die ANKUBERO GmbH dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 5.10. Der Gefahrenübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferkonditionen. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, geht die Gefahr bei Ablieferung der Ware an der vereinbarten Empfangsstelle auf uns über. 5.11. Die ANKUBERO GmbH behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der ANKUBERO GmbH zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die ANKUBERO GmbH wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von der ANKUBERO GmbH zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird der ANKUBERO GmbH dem Kunden in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen. Die Lieferung kann sich ggf. auch um die Zeit verlängern bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. 5.12. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die ANKUBERO GmbH nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. 5.13. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an unseren Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Hierzu gehören auch alle Nebenforderungen, wie z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur dann zu veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages unserer Forderungen ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwirbt. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben sowie uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

7. Wiederverkauf

Wir sind nur damit einverstanden, dass unsere Produkte in der unveränderten Originalverpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

8. Mängelhaftung

8.1. Als Beschaffenheit des Produktes gelten gegenüber unseren Kunden grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibungen als vereinbart, wie sie in unseren Katalogen enthalten oder unsere Produkte beigefügt sind und jederzeit auf Anforderung eingesehen werden können. 8.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, setzen seine etwaigen Mangelansprüche voraus, dass er seinen aus § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Im Falle offensichtlicher Mängel bestehen Mängelhaftungsansprüche nur, wenn der Kunde diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Produkts schriftlich anzeigt. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Vorhandensein des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. 8.3. Liegt ein Mangel vor, leisten wir zunächst nach unserem Ermessen Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Retouren und Reklamationen nehmen wir nur nach Zustimmung in Textform zu den jeweils vereinbarten Bedingungen zur Rücksendung entgegen. Die Annahme eingesandter Retouren ohne unsere Zustimmung wird verweigert. 8.4. Die Abtretung der Mangelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. 8.5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche wegen Mangels einer Sache unberührt. 8.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; sie verlängert sich auf 24 Monate, soweit uns Arglist vorzuwerfen ist oder wir eine Garantie übernommen haben. 8.7. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tage zu rügen. Die Rügefrist beginnt hier mit der Ablieferung der Ware an den Kunden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind seine gesetzlichen Mängelansprüche ausgeschlossen. Gegenüber einem Kunde, der Unternehmer ist, ist die ANKUBERO GmbH innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum hat die ANKUBERO GmbH die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift. Für Unternehmer beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 8.8. In den Fällen, in denen auch für unseren Kunden, der Unternehmer ist, kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Unternehmer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen ein Nachweis erbracht wird. Sollte dieser Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 Abs. 2 BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Netto-Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 Abs. 4 S. 1 BGB abgedungen. 8.9. Im Falle einer Weiterleitung der reklamierten Ware an den Vorlieferanten oder Hersteller, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten, an den Vorlieferanten/ Hersteller im Rahmen einer Reklamationsabwicklung weitergegeben werden können. Seine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen. Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@ankubero.de

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind etwaige über die Rechte aus vorstehender Ziffer 8. hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 9.2. Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Personenschäden; die Schadenshaftung ist auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften weiter nach Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und Produkthaftungsgesetzes sowie nach gesetzlichen Vorschriften über Lieferregress (§§ 478, 479 BGB). 9.3. Eine Umkehr der Beweislast ist durch die Regelungen zur Haftung in dieser Ziffer 9 nicht verbunden

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Köln. Gerichtsstand für alle sich aus der Lieferung ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Köln. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11. Online-Schlichtungsstelle

11.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. 11.2. Wir sind nicht verpflichtet, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitschlichtungsstelle in der Bundesrepublik Deutschland teilzunehmen. Gerne können Sie sich aber im Streitfall an beschwerdemanagement@ankubero.de wenden, um eine interne Einigung zu erreichen.

12. Widerrufsrecht

12.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. 12.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der ANKUBERO GmbH.

13. Datenspeicherung

13.1. Wir weisen darauf hin, dass üblichem Geschäftsverkehr entsprechend, die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenvereinbarung gespeichert werden. Mit der Bestellung erteilt der Kunde hierzu sein Einverständnis. 13,2. In Bezug auf alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen, die dem entsprechenden Webseiten der ANKUBERO GmbH zu entnehmen sind. Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts- oder Änderungswünschen steht die ANKUBERO GmbH dem Kunden unter datenschutz@ankubero.de zur Verfügung.

14. Gewährleistung und Haftung

14.1. Die Ware hat den getroffenen Qualitätsvereinbarungen und dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen. Offenkundige Mängel der Ware werden dem AN von uns unverzüglich schriftlich angezeigt. Unverzüglich bedeutet dabei die Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes bei uns. Offenkundige Mängel liegen nur dann vor, wenn die Ware bei Anlieferung äußerlich erkennbare Beschädigungen aufweist. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise als nicht vertragsgemäße Erfüllung zurückzuweisen. Im Falle der Rücksendung geht die Preis- und Sachgefahr auf den AN über, sobald die gerügte Ware von uns an eine zur Ausführung des Transportes bestimmte Person übergeben worden ist. 14.2. Die Gewährleistungszeit für gelieferte Ware beträgt 2 Jahre und beginnt grundsätzlich mit Ablieferung der Sache bei uns. Die Gewährleistungszeit beginnt für Liefergegenstände, die am Empfangsort zu montieren sind, mit der fertigen Montage und Abnahme, bei vereinbartem Probebetrieb, soweit dieser ohne Beanstandungen durchgeführt und von uns anerkannt worden ist. In sonstigen Fällen beginnt sie mit dem Eingang des Liefergegenstandes am Empfangsort. Sind nur Einzelteile des Liefergegenstandes mangelhaft, so verlängert sich die Gewährleistung für den gesamten Liefergegenstand um die Zeitspanne zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung für die nachgebesserten oder ersetzten Teile läuft die Gewährleistung erneut. 14.3. Die Ware hat den getroffenen Qualitätsvereinbarungen und dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen. Offenkundige Mängel der Ware werden dem Auftragnehmer von uns unverzüglich schriftlich angezeigt. Unverzüglich bedeutet dabei die Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes bei uns. Offenkundige Mängel liegen nur dann vor, wenn die Ware bei Anlieferung äußerlich erkennbare Beschädigungen aufweist. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise als nicht vertragsgemäße Erfüllung zurückzuweisen. Im Falle der Rücksendung geht die Preis- und Sachgefahr auf den AN über, sobald die gerügte Ware von uns an eine zur Ausführung des Transportes bestimmte Person übergeben worden ist. 14.4. Die Gewährleistungszeit für gelieferte Ware beträgt 2 Jahre und beginnt grundsätzlich mit Ablieferung der Sache bei uns. Die Gewährleistungszeit beginnt für Liefergegenstände, die am Empfangsort zu montieren sind, mit der fertigen Montage und Abnahme, bei vereinbartem Probebetrieb, soweit dieser ohne Beanstandungen durchgeführt und von uns anerkannt worden ist. In sonstigen Fällen beginnt sie mit dem Eingang des Liefergegenstandes am Empfangsort. Sind nur Einzelteile des Liefergegenstandes mangelhaft, so verlängert sich die Gewährleistung für den gesamten Liefergegenstand um die Zeitspanne zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung für die nachgebesserten oder ersetzten Teile läuft die Gewährleistung erneut.

15. Verletzung von Vertragspflichten (Gewährleistung)

Mängelrügen und Beanstandungen wegen der Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware hat der Käufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung des Weiterverkaufs unter Angabe von Bestelldatum, Rechnungs- und Kundennummer schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für mangelhafte Ware leisten wir nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung, es sei denn die Nachbesserung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.

16. Annahmeverweigerung des Unternehmers

16.1 Nimmt ein Kunde, der Unternehmer ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist die ANKUBERO GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich die ANKUBERO GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen. 16.2 Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden, der Unternehmer ist, ist die ANKUBERO GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf die Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an diesen, für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis, pro Monat pauschal 15,- Euro zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese geltend zu machen.

17. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

Die ANKUBERO GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der ANKUBERO GmbH eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

18. Ausfuhrgenehmigung

Für die Ausfuhr der gelieferten Ware eventuell notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind von dem Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.